DienstleistungMieten und Wohnen

Hier finden Sie interessante Fakten, die aktuellsten Daten aus dem Landkreis, Stichwort Energieeinsparverordnung und Energieausweis, usw.
Wenn Sie Fragen haben, ist Ihnen unser Klimaschutzmanager gerne behilflich.

Ansprechperson:

NameTelefonTelefaxE-Mail
Herr Randig
Klimaschutzmanager
09371 501-59309371 50179-571E-Mail-Adresse des Ansprechpartners

Weitere Informationen:

Laut der Energiebilanz 2015 sind die privaten Haushalte im Landkreis Miltenberg für mehr als ein Viertel des Endenergieverbrauchs (27 %) und für der CO2-Emissionen (26 %) verantwortlich. Erfreulicherweise ist der Endenergieverbrauch zwischen 2009 und 2015 bereits um 8 % gesunken. Dennoch gibt es noch große Potentiale zur Senkung des Energieverbrauchs bei den Haushalten und insbesondere im Gebäudebestand. Der Großteil des Energieverbrauchs ist auf die Beheizung von Gebäuden und Wohnungen zurückzuführen (etwa 65 %). Ein Fünftel (20 %) der genutzten Energie fällt auf den Stromverbrauch, die restlichen 15 % werden durch die Warmwasseraufbereitung verursacht. Bei anstehenden Gebäudesanierungen sollten daher unbedingt auch energetische Maßnahmen ergriffen werden, um den Energieverbrauch zu senken. Insbesondere die Dämmung der Gebäude spielt dabei eine wichtige Rolle. Bei Neubauten ist ebenso auf eine entsprechende Gebäudehülle wie auch auf die Nutzung erneuerbarer Energiequellen zu achten, sodass die Gebäude einen optimalen Zustand bis hin zum Passivhaus oder Plusenergiehaus erreichen. 

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) beschreibt dabei die gesetzlichen Mindeststandards für Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Die derzeit gültige Version, die im Jahre 2014 in Kraft getreten ist und 2016 leicht abgeändert wurde, definiert sämtliche Vorgaben zur Begrenzung des Energieverbrauchs der Gebäude. Sie bezieht sich dabei vor allem auf Neubauten, aber enthält auch Austausch- und Nachrüstverpflichtungen für bestehende Gebäude. Des Weiteren gibt die EnEV vor, dass ein Energieausweis ausgestellt werden muss, insofern ein Gebäude oder eine Wohnung vermietet oder verkauft wird. Der Energieausweis enthält hilfreiche Informationen zum energetischen Zustand eines Gebäudes. Dadurch können Käuferinnen und Käufer bzw. Mieterinnen und Mieter erkennen, wie viel Energie voraussichtlich im Gebäude oder der Wohnung benötigt wird und wie hoch der Verbrauch im Vergleich zu anderen Gebäuden ausfällt. Denn Eigentümerinnen bzw. Eigentümer und Vermieterinnen und Vermieter sind verpflichtet, den Interessentinnen und Interessenten einen Energieausweis vorzulegen! Generell wird zwischen dem Bedarfs- (auf Basis der vorhandenen Bausubstanz) und dem Verbrauchsausweis (auf Basis des Verbrauchs der letzten Jahre) unterschieden.

Auch als Mieterin und Mieter können Sie einige Maßnahmen ergreifen um Ihren Energieverbrauch zu senken. Denken Sie dabei aber daran, die geplanten Maßnahmen mit Ihrer Vermieterin bzw. Ihrem Vermieter abzusprechen. So können Sie beispielsweise Fenster durch ein Dichtungsband besser abdichten oder hinter dem Heizkörper Dämmfolie oder eine zurechtgeschnittene Dämmschicht anbringen. Die benötigten Materialien finden Sie im Baumarkt. Außerdem können Sie mit einem Sparduschkopf eine Menge Geld sparen, da durch die Beimischung von Luft der Verbrauch bei gleichbleibendem Komfort deutlich gesenkt werden kann. Hinzu kommen Verhaltensmaßnahmen wie richtiges Lüften oder die Absenkung der Raumtemperatur.

Über die unten aufgeführten Materialien und Links erhalten Sie eine Vielzahl an hilfreichen Informationen, u.a. zur Gebäudesanierung oder zur Verwendung von erneuerbaren Energien im Gebäude. Beachten Sie auch, dass Sie an vier unterschiedlichen Standorten im Landkreis Initial-Energieberatungen zum Vorzugspreis in Anspruch nehmen können, durch welche Sie Informationen aus erster Hand durch unabhängige Energieberaterinnen und -berater erhalten. 

Links:

 

Informationen zum Herunterladen:

  • Vierwöchentliche Restmüllabfuhr

    Vierwöchentliche Restmüllabfuhr

  • EnergieMonitor

    Energietipp

  • Energie-Tipp

    Energietipp

  • Abfall-ABC

    Abfall-ABC

  • Sperrmüll auf Abruf

    Onlineservice - Sperrmüll auf Abruf

  • Abfallkalender

    Abfallkalender

  • Atommüll-Endlager

    Endlagersuche

  • Reparaturbonus

    Miltenberger Bürgerdienst

  • Miltenberger Bürgerdienst

    Miltenberger Bürgerdienst

  • Badegewässer

    Badesee Niedernberg

© 2011 Landratsamt Miltenberg | Brückenstr. 2 | 63897 Miltenberg | Tel: 09371 501-0
Fernwartung